Das zu beplanende Grundstück befindet sich in einem inhomogenen Umfeld in Heilbronn. Hier stehen kleinteilige ein bis zweigeschossige Wohngebäude mehrgeschossigen Wohnanlagen gegenüber.
Die baurechtliche Einfügung des neuen Baukörpers in das inhomogene Gebiet erfolgt nach §34 des Baugesetzbuches.
Die Bedarfsplanung sieht die Entwicklung von qualitativ hochwertigem Wohnraum vor, sowie die max. Ausweisung möglicher Nettogrundflächen mit dem Nachweis entsprechender Stellplätze durch den Bau einer Tiefgarage.
Der Entwurf sieht eine sensible Einfügung in den städtebaulichen Kontext vor. Dabei wird zur Hauptstraße die Kubatur des Baukörpers gebrochen, in Teilen zurückgesetzt, um die Assoziation zur umgebenen Bebauung herzuleiten. Die eingeschnittenen Loggien, sowie die unregelmäßig gesetzten Rücksprünge und Vorsprünge des Dachgeschosses verstärken die Reduzierung der Volumina des Baukörpers.
Die Fassadenöffnungen folgen einem stringenten und gleichbleibenden Rhythmus. Die bodentiefen und großformatigen Fenster mit plastisch gestalteten Faschen geben dem Baukörper ein wiederkehrendes und beruhigendes Element und schaffen das identitätsstiftende „Kleid“ der Fassade.
Damit formuliert der neue Projektbaustein auch umsetzungsbezogene Zielvorgaben zur Neuordnung des gesamten Gebietes.